Miet- und Pachtrecht

Die Beziehung zwischen der Vermieterin, welche dem Mieter eine Sache zum Gebrauch gegen Leistung eines Mietzinses überlasst, kann verschiedene Fragestellungen oder gar Probleme mit sich bringen. Je nach Mietobjekt (Stichwort: Geschäftsmiete) können auch speziellere Vorschriften greifen. 

Der Mietvertrag birgt für beide Parteien, für Mieter und Vermieter, verschieden Risiken im Rechtsverkehr. Deshalb empfiehlt es sich bereits vor einem Vertragsabschluss oder vor Versand einer Kündigung, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. So können wir Sie bereits präventiv als Mieter oder Vermieter beraten und allfällige Fehler im Vornherein vermeiden.

Sollte es dennoch zu einem Streitfall kommen, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht.

Nebst der Prozessführung in strittigen Fällen, beraten wir Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen (für Wohnungen als auch für Geschäftsliegenschaften) und helfen Ihnen dabei, massgeschneiderte Vertragsklauseln auszuarbeiten.

Für Vermieter stellen sich schon bei der Mietzinsgestaltung verschiedene Fragen, wie beispielsweise die Mietzinsgestaltung (Anfangsmietzins, indexierte/gestaffelte Mietzinse, Mietzinserhöhungen, -senkungen etc.), die wir präventiv mit Ihnen angehen können.

Für Mieter stellen sich die Fragen meist im laufenden Mietverhältnis, wobei eine rechtzeitige und rechtmässige Vorgehensweise den weiteren Verlauf des Mietverhältnisses beeinflussen kann.   Wir beraten und unterstützen Sie sowohl als Mieter/Pächter als auch in Ihrer Funktion als Vermieter/Verpächter, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson sind oder eine KMU vertreten.

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Kündigung von Mietverträgen, Anfechtung von Kündigungen
  • Ausweisung von Mietern und Pächtern
  • Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen (Inkasso von Mietzinsen, Entschädigungen für vermieterseitige Instandstellung aufgrund übermässiger Abnützung oder unerlaubter Mieterausbauten, Anfechtung von Mietzinserhöhungen, Mietzinsherabsetzungen, Nebenkosten, Mietzinse, übermässige Abnützung, Retentionsrecht, Herabsetzung wegen Mängeln, Vertretung in Mietzinsherabsetzungs- oder Mängelbeseitigungsprozessen aufgrund angeblicher Mängel am Mietobjekt etc.)
  • Mieterstreckungen
  • Pachtrechtliche Angelegenheiten (nichtlandwirtschaftliche Pacht) oder bei Fragen zur unentgeltlichen Gebrauchsleihe