Gemeinde- und Verwaltungsrecht

Wir verfügen über vertiefte Erfahrung bei der Beratung und Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, sei es in personalrechtlichen Fragen, bei der Erarbeitung von Reglementen oder Richtlinien oder allgemeine Beratungstätigkeit in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus vertreten wir Sie vor allen Verwaltungsbehörden und -gerichten. Unsere Behörden sind für ihre Offenheit gegenüber einvernehmlichen Lösungen bekannt. Gerne bieten wir unsere Verhandlungskompetenz an, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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  • Gemeindeverbandsrecht
  • Schul- und Bildungsrecht
  • Kirchenrecht
  • Enteignungsrecht
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  • Strassenverkehrsrecht
  • Submissionsrecht
  • Staatshaftung
  • Polizeirecht

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