Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht regelt verschiedene zwischenmenschliche Beziehungen. Rechtliche Fragen stellen sich bei der Form des Zusammenlebens, als auch danach, bei einer Trennung oder Scheidung, welche nicht nur zur Beendigung der Beziehung führen, sondern auch kindsrechtliche und vermögensrechtliche Folgen bringen. Wir beraten Sie im Hinblick auf eine gütliche Einigung, vertreten Sie in strittigen Situationen vor Gericht und helfen beim Vollzug von Entscheiden.

In familienrechtlichen Angelegenheiten sind nebst den juristischen Fragen für die Betroffenen auch die emotionalen Aspekte zu berücksichtigen. Wenn es um die Interessen der Kinder geht, stellen sich nebst den finanziellen Belangen (Unterhaltsbeiträge), auch Fragen rund um die Betreuung der Kinder (Obhut, Besuchsrecht) sowie der Umfang Rund um die elterliche Sorge.

Um eine Zerrüttung der Verhältnisse vorzubeugen, gilt es als primäres Ziel, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. Jede Familie ist individuell ausgestaltet, weshalb jeder Fall Besonderheiten mit sich bringt, die es bei der Lösungsfindung zu berücksichtigen gilt.

Sofern also einen aussergerichtliche Lösung nicht zielführend scheint, beraten und vertreten wir Sie gerne auch vor den zuständigen Behörden und den Gerichten.

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

  • Ehe- und Eheschutzrecht
  • Scheidungsrecht
  • Kindes- und Erwachsenenschutz