Bau- und Immobilienrecht

Wir behandeln Ihre Anliegen im gesamten Bereich des Bau- und Immobilienrechts umfassend, kompetent und effizient. Wir unterstützen Sie in allen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück stellen und beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Baubewilligungsverfahren, Baurekursverfahren und Rechtsmittelverfahren 
  • Submissions- und Vergabeverfahren 
  • Verfahren des Natur- und Denkmalschutzes 
  • Umweltrechtliche Verfahren 
  • Fragen betreffend Dienstbarkeiten oder anderen Baubeschränkungen 
  • Architekten-, General- und Totalunternehmerverträge 
  • Baumängel 
  • Bauhandwerkerpfandrechte 

Bei Streitigkeiten in komplexen Baufragen muss eine aussergerichtliche Konfliktlösung das Ziel sein. Ist das nicht möglich, unterstützen wir Sie auch engagiert bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.

Auch beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft / eines Grundstücks stellen sich zahlreiche Fragen. Gerne prüfen wir für Sie den Kaufvertrag, damit Sie als Vertragspartei möglichst gut abgesichert sind und keine Überraschungen erfahren müssen. Auch beim Stockwerkeigentum kommt es oft zu Unsicherheiten. Wir beraten und vertreten Stockwerkeigentümer, Stockwerkeigentümergesellschaften oder Verwaltungen, wenn es um Nutzungsrechte, Versammlungsbeschlüsse und deren Anfechtung sowie z. B. die Festlegung von Nutzungs- und Verwaltungsreglementen geht.